Neuerung bei der Bereitstellung von Domain-Inhaberdaten

|  (aktualisiert am 08.04.2026)
Weißer Text auf blauem Hintergrund: Neue Richtlinien für Domain-Inhaber. NIS-2-Richtlinie verpflichtet
Ab 2026 ändern sich die Regeln rund um die Registrierung von .de-Domains. Hintergrund ist die europäische NIS-2-Richtlinie, die für mehr Cybersicherheit sorgen soll. Das betrifft auch die Inhaberdaten von Domains. Was genau sich ändert, wen das betrifft und was du jetzt prüfen solltest, erklären wir dir hier Schritt für Schritt. 

Warum gibt es diese Änderung? 

Mit der NIS-2-Richtlinie schafft die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für Cybersicherheit. Ziel ist es, Netz- und Informationssysteme besser zu schützen und Verantwortlichkeiten klarer zu machen. 

Ein Teil davon ist die Überprüfung von Domain-Inhaberdaten. Künftig soll bei Domains eindeutig erkennbar sein, wer verantwortlich ist und wie diese Person oder dieses Unternehmen kontaktiert werden kann. 

Was ändert sich konkret bei .de-Domains? 

Ab dem 28.01.2026 sind im DSGVO-konformen WHOIS-Portal der DENIC eG bestimmte Daten juristischer Personen öffentlich einsehbar. 

Dazu gehören: 

  • Name und Anschrift des Domaininhabers
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Datum der Domainregistrierung
  • Name und Kontaktdaten des verwaltenden DENIC-Mitglieds, beispielsweise mittwald

Domains natürlicher Personen bleiben weiterhin geschützt. Diese Daten werden auch künftig nicht öffentlich angezeigt. 

Für andere europäische Domains gilt, dass ebenfalls Daten in den jeweiligen WHOIS-Portalen sichtbar sein können. Über die genaue Auslegung der NIS2-Richtlinie entscheidet dabei jedes Land selbst. Allgemein empfehlen wir die Inhaberdaten regelmäßig auf Aktualität zu prüfen.

Warum du deine Inhaberdaten jetzt prüfen solltest 

Gerade für Unternehmen ist es wichtig, dass die hinterlegten Daten korrekt und eindeutig sind. 

Achte dabei besonders auf folgende Punkte: 

  • Im Feld „Firma“ sollte die korrekte Firmierung stehen – kein privater Name
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer sollten für eine geschäftliche Kontaktaufnahme geeignet sein. 

Unsere Empfehlung: Nutze keine personenbezogenen Adressen, sondern z. B. info@… oder domain@…

Unternehmen, bei denen die Inhaberdaten Rückschlüsse auf Privatpersonen zulassen (z. B. bei Kleingewerben mit privater Adresse), sollten abwägen, ob die Domain künftig als natürliche Person geführt werden soll. 

Für mittwald Kunden 

Als mittwald Kunde kannst du deine Inhaberdaten direkt in deiner Hosting Verwaltung überprüfen.  

So prüfst du deine Inhaberdaten im mStudio 

Die Kontrolle deiner Domain-Inhaberdaten ist schnell erledigt. 

Schritt 1 

Wähle im mStudio das Projekt aus, das du prüfen möchtest, und öffne die Komponente Domains

Wichtig: Die Inhaberdaten siehst du nur bei der Hauptdomain ohne www

Schritt 2 

Scrolle im Tab Allgemein bis zu den Inhaberdaten

Hier kannst du die Angaben direkt bearbeiten. 

Schritt 3 

Beim Bearbeiten legst du über den Punkt Typ fest, ob der Domaininhaber eine natürliche Person oder eine Firma ist. 

Screenshot aus dem mStudio: Maske, in der Domain-Inhaberdaten hinterlegt werden können

 Inhaberdaten im Kundencenter ändern 

Auch über das Kundencenter kannst du deine Domain-Inhaberdaten anpassen. 

Das Feld Firma ist optional und nur von Firmen oder Organisationen auszufüllen. Bei natürlichen Personen kann es freigelassen werden.

Eine ausführliche Anleitung findest du in unserem FAQ: 

👉 Wie wechsle ich den Inhaber meiner Domain? 

Was kommt 2026 noch auf dich zu? 

Im Laufe des Jahres 2026 werden wir damit beginnen, im Auftrag der DENIC eG, Info E-Mails an Inhaber von .de-Domains zu verschicken. Diese weisen darauf hin, die Angaben auf Korrektheit zu prüfen. Aus diesem Grund erhält jeder Domain-Inhaber einer .de-Domain für jede dieser Domains jährlich eine separate E-Mail.

Diese wird von no-replywhoisreminder.webspaceconfig.de verschickt und dient zur Information.

Screenshot einer Beispielmail der Denic

Beim Bestellen einer neuen Domain oder dem Transfer zu einem neuen Inhaber wird die DENIC die Prüfung der Inhaberdaten ausweiten. Bisher wurde die technische Grundlage der Domain geprüft. Zukünftig werden auch folgende Aspekte betrachtet:

  • Name der Organisation
  • Rechtsform bei juristischen Personen
  • Adresse
  • Telefonische Kontaktmöglichkeit
  • E-Mail-Verifizierung

Wichtig dabei ist, dass die hinterlegte E-Mail verifiziert wird. Die DENIC eG hat uns, als Hoster beauftragt, die Verifizierungen in diesem Prozess durchzuführen. Das heißt, wir verschicken eine Bestätigungsmail, die innerhalb von 30 Tagen verifiziert werden muss. Scheitert diese erste Prüfung wir eine zweite Verifizierung benötigt. In diesem Fall werden wir mit dem Kontoinhaber Kontakt aufnehmen und die nächsten Schritte anstoßen.

Wenn die zweite Verifizierungsstufe nicht erfolgreich erfolgen kann, wird die Domain deaktiviert. Der DNS-Eintrag bleibt vorerst bestehen. Innerhalb von 90 Tagen kann dann eine Verifizierung nachgeholt werden. Passiert dies auch nicht, wird die Domain gelöscht.

Fazit 

Die NIS-2-Richtlinie bringt mehr Transparenz und Sicherheit – aber auch neue Pflichten für Domaininhaber. 

Wenn du deine Inhaberdaten jetzt prüfst und sauber pflegst, bist du auf der sicheren Seite und vermeidest späteren Aufwand. 

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